Schulgeld ab dem Schuljahr 2024/2025
(alle Preisangaben sind in Euro und gelten für das ganze Schuljahr - Jahresschulgeld)
Schulgeld für Stockerauer:innen / Hausleitner:innen / Sierndorfer:innen
Für den Musik- und Schauspielunterricht: | Jahresgebühr (Euro) |
---|
Einzelschüler:innen (50 Minuten) | 766
|
Einzelschüler:innen (40 Minuten) | 709
|
Einzelschüler:innen halbe Einheit (25 Minuten) | 503
|
2er-Gruppe (50 Minuten) | 503
|
3er-Gruppe (50 Minuten) | 441
|
Kurs (4-8 SchülerInnen) (50 Minuten) | 389
|
Für die musikalische Früherziehung: | Jahresgebühr (Euro) |
---|
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind | 389
|
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsenen (Musikgarten) | 389 |
Für die Tanzausbildungsklassen: | Jahresgebühr (Euro) |
---|
Ballett / Jazz-dance 1 mal wöchentlich (50 Minuten) | 389
|
Ballett / Jazz-dance 2 mal wöchentlich (jeweils 50 Minuten) | 658
|
Kinderchor/Chor: | Jahresgebühr (Euro) |
---|
Klassenunterricht (50 Minuten) | 320
|
Schulgeld für Auswärtige:
Für den Musik- und Schauspielunterricht: | Jahresgebühr (Euro) |
---|
Einzelschüler:innen (50 Minuten) | 961
|
Einzelschüler:innen (40 Minuten) | 860
|
Einzelschüler:innen halbe Einheit (25 Minuten) | 596
|
2er-Gruppe (50 Minuten) | 596
|
3er-Gruppe (50 Minuten) | 517
|
Kurs (4-8 Schüler:innen) (50 Minuten) | 470
|
Für die musikalische Früherziehung: | Jahresgebühr (Euro) |
---|
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind | 470
|
Klassenunterricht (50 Minuten) 1 Kind mit 1 Erwachsenen (Musikgarten) | 470 |
Für die Tanzausbildungsklassen: | Jahresgebühr (Euro) |
---|
Ballett / Jazz-dance 1 mal wöchentlich (50 Minuten) | 470
|
Ballett / Jazz-dance 2 mal wöchentlich (jeweils 50 Minuten) | 827
|
Für den Kinderchor/Chor: | Jahresgebühr (Euro) |
---|
Klassenunterricht (50 Minuten) | 320
|
Wird der Unterricht von einem Erwachsenen in Anspruch genommen, der gemäß dem NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2 zum nicht geförderten Personenkreis zählt, so erhöht sich das angeführte Schulgeld um 100 %.
Weiters pro Schuljahr fällig: | Jahresgebühr (Euro) |
---|
Instandhaltungsbeitrag | 13,00
|
Wahlfächer ohne Hauptfach = 100€/Semester
Erlernt ein/e Schüler:in mehr mehr als ein Fach an der Musikschule Stockerau, so ist der Instandhaltungsbeitrag pro Standort pro Schuljahr nur einmal zu entrichten.
Außerdem wird ab dem Schuljahr 2024/2025 die Gebühr für Leihinstrumente der Musikschule mit € 82,- (inkl. Versicherung) pro Semester festgesetzt.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 gelten ausschließlich nachstehende Richtlinien für eine Schulgeldermäßigung:
- Automatische Familienermäßigung:
Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie die Musikschule, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Familienmitglied um 10 %, für ein drittes bzw. weiteres Familienmitglied um 20 %. Dabei ist zu beachten, dass jeweils der/die SchülerIn mit dem höchsten Schulgeld als erstes Familienmitglied (=Vollzahler) gilt. - Einkommensabhängige Ermäßigung:
Wenn das monatliche Familiennettoeinkommen (inkl. Familienbeihilfe und KAB) pro Kopf € 735,- nicht übersteigt, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Familienmitglied nicht um 10 %, sondern um 50 %. - Ermäßigung für zweites Instrument (Streich- oder Blasinstrument):
Eine Schulgeldermäßigung im Ausmaß von 50 % wird auch dann gewährt, wenn Schüler:innen ein zweites Instrument (Streich- oder Blasinstrument) erlernen. Bei besonders begabten Schüer:innen kann die Unterrichtserteilung für das zweite Instrument (Streich- oder Blasinstrument) kostenlos erfolgen, die Leitung der Musikschule muss jedoch davon die Hauptverwaltung schriftlich verständigen.
Für die vorstehend unter Punkt 2. und 3. angeführten Schulgeldermäßigungen ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich. Der Musikschulleiter:innen und der jeweilige Fachlehrer:innen haben ihre Stellungnahme dem Ansuchen anzuschließen.